Az. B 1 KR 6/19 R: Krankenhaus muss Beurlaubung oder durchgehende Behandlung beim Warten auf einen entscheidenden Befund gegen Entlassung und Wiederaufnahme wirtschaftlich abwägen
Az. B 1 KR 6/19 R: Krankenhaus muss Beurlaubung oder durchgehende Behandlung beim Warten auf einen entscheidenden Befund gegen Entlassung und Wiederaufnahme wirtschaftlich abwägen (Terminbericht 52/19).
Beurlaubung - DAK - DRG-Recht - E05B - E06C - Fallzusammenführung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - L 1 KR 68/18 - Lungenkarzinom - MDK - Onkologie - Pathologie - S 56 KR 1970/14 - Sozialgericht - Thoraxchirurgie - Uniklinik Münster - Urteil - Wiederaufnahmerate - Wirtschaftlichkeitsgebot - URL