Deutsche Hirnstiftung neu gegründet /> Ärzte für Personalentlastung, Kliniken für Flexibilität />

Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde und innerhalb von 24 Stunden mydrg.de





account_balance

Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde und innerhalb von 24 Stunden

Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde und innerhalb von 24 Stunden wieder in das erste Krankenhaus aufgenommen wurde (Medizinrecht RA Mohr).

« Deutsche Hirnstiftung neu gegründet | Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde und innerhalb von 24 Stunden | Ärzte für Personalentlastung, Kliniken für Flexibilität »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige