Az. 4 K 978/12.NW: Mehrkosten für Praxisanleitung sind im Ausbildungsbudget nach § 17a Abs. 3 Satz 1 KHG jeweils jährlich neu zu berechnen und zu finanzieren /> St. Elisabeth-Krankenhaus der Marienhaus Kliniken in Neuwied: Zentrale Themen Krankenhausfinanzierung und Fachkräftemangel - Laumann: "Ansiedlung des medizinischen Dienstes bei den Krankenkassen war ein Fehler" />

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Az. B 3 KR 7/12 R: OPS-Kode 8-918 (Multimodale Schmerztherapie) (Version 2008): Zusatzqualifikation "Spezielle Schmerztherapie" ausreichend - Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerzthe

Az. B 3 KR 7/12 R: OPS-Kode 8-918 (Multimodale Schmerztherapie) (Version 2008): Zusatzqualifikation "Spezielle Schmerztherapie" ausreichend - Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" nicht notwendig (Medizinrecht RA Mohr).

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