Az. B 6 KA 2/16 R: Kein Ausschluss Institutsambulanzen von Ermaechtigungserweiterung auf Gebuehrenordnungspositionen bei zwingender Erbringung dieser Begleitleistung EBM
Az. B 6 KA 2/16 R: Institutsambulanzen können nicht von der Erweiterung der Ermächtigung auf Gebührenordnungspositionen für Beobachtung und Betreuung bei zwingender Erbringung dieser Begleitleistungen nach dem EBM-Ä ausgeschlossen werden (Urteilsbegründung).
ambulante Abrechnung - ambulante Behandlung - B 6 KA 2/16 R - Chemotherapie - DRG - EBM 2018 - Ermächtigung - Gebührenordnung - Gebührenordnungsposition (GOP) - Hochspezialisierte Leistungen - Institutsambulanzen - Krankenhausrecht - L 11 KA 62/12 - Onkologie - Praxisklinik - S 19 KA 5/10 - Sozialgericht - Vertragsarztrecht - URL