Az. B 6 KA 2/16 R: Krankenhausambulanzen dürfen von der Abrechenbarkeit onkologischer EBM–Pauschalen nicht ausgeschlossen werden
Az. B 6 KA 2/16 R: Krankenhausambulanzen dürfen von der Abrechenbarkeit onkologischer EBM–Pauschalen nicht ausgeschlossen werden (Urteilsbegründung).
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