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Az. L 1 KR 195/1: Krankenkasse kann sich nicht auf Richtigkeit einer niedrigwertigeren Abrechnung berufen, der sie mittels MDK vorher die Korrektheit hat absprechen lassen mydrg.de





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Az. L 1 KR 195/1: Krankenkasse kann sich nicht auf Richtigkeit einer niedrigwertigeren Abrechnung berufen, der sie mittels MDK vorher die Korrektheit hat absprechen lassen

Az. L 1 KR 195/1: Das Krankenhaus konnte die durch die MDK-Überprüfung verminderte Rechnung nach eigener Korrektur gem. DKR höher in Ansatz bringen (Urteilsbegründung).

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