Az. L 1 KR 246/19: Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten bei Verlegung nur bei Vorhersehbarkeit der Kostenfolgen i.R.d Behandlungsplanung
Az. L 1 KR 246/19: Für die Verlegung eines stationären Patienten zur Weiterbehandlung in ein Haus der niedrigeren Versorgungsstufe bedarf ist die medizinische Notwendigkeit keine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (Urteilsbegründung).
DRG-Recht - fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten - FPV - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Krankenkassen - L 1 KR 246/19 - Landessozialgericht Sachsen - MDK - Notwendigkeit - S 8 KR 241/17 - Sachsen - Sozialgericht Leipzig - tertiäre Fehlbelegung - Verlegung - Verlegungsabschlag - Versorgungsstufe - Wirtschaftlichkeitsgebot - URL