Az. L 1 KR 62/18: Aufenthaltsdauer im Krankenhaus von knapp 6 Stunden schließt eine vollstationäre Behandlung nicht von vornherein aus
Az. L 1 KR 62/18: Aufenthaltsdauer im Krankenhaus von knapp 6 Stunden schließt eine vollstationäre Behandlung nicht von vornherein aus (Urteilsbegründung).
ambulante Behandlung - Aufrechnung - äußere Wendung - Beckenendlage - CTG - DRG-Recht - Fehlbelegung - Geburtshilfe - Hamburg - Komplikationen - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - L 1 KR 62/18 - MDK - S 2 KR 1285/15 - Sachverständigengutachten - Sozialgericht - teilstationär - Tokolyse - Urteil - Verweildauer - Vorhaltekosten - vorstationär - URL