Kostenträgerrechnungen von strabologischen Operationen an einer Universitäts-Augenklinik /> Az. L 1 KR 111/18: Der Primärtumor (hier: C08.0) sei als Hauptdiagnose anzugeben, auch wenn keine spezifische Behandlung des Tumorleidens erfolgt sei />

Az. L 1 KR 97/19: Eine Shuntvene bleibe eine normale Vene und werde entgegen der DIMDI-Ansicht nicht zu einem sonstigen Gefäß (OPS 5-397.a1 ggü. 5-397.x) mydrg.de





account_balance

Az. L 1 KR 97/19: Eine Shuntvene bleibe eine normale Vene und werde entgegen der DIMDI-Ansicht nicht zu einem sonstigen Gefäß (OPS 5-397.a1 ggü. 5-397.x)

Az. L 1 KR 97/19: Eine Shuntvene bleibe eine normale Vene und werde entgegen der DIMDI-Ansicht nicht zu einem sonstigen Gefäß (OPS 5-397.a1 ggü. 5-397.x) (Urteilsbegründung).

« Kostenträgerrechnungen von strabologischen Operationen an einer Universitäts-Augenklinik | Az. L 1 KR 97/19: Eine Shuntvene bleibe eine normale Vene und werde entgegen der DIMDI-Ansicht nicht zu einem sonstigen Gefäß (OPS 5-397.a1 ggü. 5-397.x) | Az. L 1 KR 111/18: Der Primärtumor (hier: C08.0) sei als Hauptdiagnose anzugeben, auch wenn keine spezifische Behandlung des Tumorleidens erfolgt sei »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige