Caritas: Stellungnahme zum Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz /> Aus Sicht der DGfM verfehlt der Referentenentwurf das Ziel einer Entbürokratisierung gänzlich />

Az. L 10 KR 128/17: Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung ist eine Auffälligkeitsprüfung, bzw.Wirtschaftlichkeitsprüfung mydrg.de





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Az. L 10 KR 128/17: Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung ist eine Auffälligkeitsprüfung, bzw.Wirtschaftlichkeitsprüfung

Az. L 10 KR 128/17: Kein Beweisverwertungsverbot für freiwillig zur Einsicht überlassene Patientenakte bei Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung (Urteilsbegründung).

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