Az. L 11 KA 35/10: Geringfügige Beschäftigung ist keine Tätigkeit als Krankenhausarzt
Az. L 11 KA 35/10: Geringfügige Beschäftigung ist keine Tätigkeit als Krankenhausarzt (Ärztezeitung).
Der VKKD sucht für das St. Vinzenz-Krankenhaus, Düsseldorf zum 01.07.2012 eine Klinische Kodierfachkraft / Medizinische Dokumentationsassistentin (m/w) />
Geschäftsbericht 2011 der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e. V. />
Az. L 11 KA 35/10: Geringfügige Beschäftigung ist keine Tätigkeit als Krankenhausarzt (Ärztezeitung).