Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen /> Analogiekodierung (CHOP 2021) für PAP-Flap (Profunda Artery Perforator Flap) />

Az. L 11 KR 2819/19: Eine Portimplantation vor Beginn einer (hier: stationären) Chemotherapie wird als ambulante Operation und nicht vorstationär abgerechnet mydrg.de





account_balance

Az. L 11 KR 2819/19: Eine Portimplantation vor Beginn einer (hier: stationären) Chemotherapie wird als ambulante Operation und nicht vorstationär abgerechnet

Az. L 11 KR 2819/19: Eine Portimplantation vor Beginn einer (hier: stationären) Chemotherapie wird als ambulante Operation und nicht vorstationär abgerechnet (Urteilsbegründung).

« Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen | Az. L 11 KR 2819/19: Eine Portimplantation vor Beginn einer (hier: stationären) Chemotherapie wird als ambulante Operation und nicht vorstationär abgerechnet | Analogiekodierung (CHOP 2021) für PAP-Flap (Profunda Artery Perforator Flap) »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige