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Az. L 11 KR 516/19: Für die Kodierung mit J95.2 müsse ein akuter Krankheitszustand als Eingriffsfolge vorliegen, der eine über das übliche Maß hinausgehende Nachbetreuung erfordere mydrg.de





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Az. L 11 KR 516/19: Für die Kodierung mit J95.2 müsse ein akuter Krankheitszustand als Eingriffsfolge vorliegen, der eine über das übliche Maß hinausgehende Nachbetreuung erfordere

Az. L 11 KR 516/19: Für die Kodierung mit J95.2 müsse ein akuter Krankheitszustand als Eingriffsfolge vorliegen, der eine über das übliche Maß hinausgehende Nachbetreuung erfordere (Jusmedica).

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