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Az. L 24 KA 40/16: Eine einheitliche stationäre Behandlung liege nicht automatisch immer vor, wenn auf eine Notfallbehandlung eine stationäre Aufnahme erfolge

Az. L 24 KA 40/16: Eine einheitliche stationäre Behandlung liege nicht automatisch immer vor, wenn auf eine Notfallbehandlung eine stationäre Aufnahme erfolge (Urteilsbegründung).

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