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Az. L 5 KR 170/20: Der Einbau einer patientenindividuellen CAD/CAM-Knieendoprothese (5-822.91) entsprach nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot

Az. L 5 KR 170/20: Implantation einer patientenindividuellen CAD/CAM-Knieendoprothese (5-822.91) war unwirtschaftlich gegenüber vorkonfektionierter Knie-Standardendoprothese (Urteilsbegründung).

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