Gesundheitswesen mit mangelhafter IT-Sicherheit /> Cybergefahren 2021 im Zeichen der Corona-Pandemie />

Az. L 5 KR 795/18: Das Varizen-Stripping ist eine im AOP-Katalog genannte Kategorie 1-Leistung und bedarf bei ausnahmsweise stationärer Durchführung der Begründung mydrg.de





account_balance

Az. L 5 KR 795/18: Das Varizen-Stripping ist eine im AOP-Katalog genannte Kategorie 1-Leistung und bedarf bei ausnahmsweise stationärer Durchführung der Begründung

Az. L 5 KR 795/18: Das Varizen-Stripping ist eine im AOP-Katalog genannte Kategorie 1-Leistung und bedarf bei ausnahmsweise stationärer Durchführung der Begründung (Urteilsbegründung).

« Gesundheitswesen mit mangelhafter IT-Sicherheit | Az. L 5 KR 795/18: Das Varizen-Stripping ist eine im AOP-Katalog genannte Kategorie 1-Leistung und bedarf bei ausnahmsweise stationärer Durchführung der Begründung | Cybergefahren 2021 im Zeichen der Corona-Pandemie »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige