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Az. L 6 KR 116/16: Die Kodierung der T81.4 ist bei mikrobiologischen Keimnachweis aus dem Operationsgebiet und spezifischer Antibiose zulässig

Az. L 6 KR 116/16: Die Kodierung der T81.4 ist bei mikrobiologischen Keimnachweis aus dem Operationsgebiet und spezifischer Antibiose auch ohne Wirtsreaktion zulässig (Urteilsbegründung).

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