Az. L 8 KR 173/19: § 7 Abs. 5 PrüfvV beziehe sich auf Korrekturen oder Ergänzungen des Datensatzes während der Prüfung durch den MDK und stehe einer späteren Korrektur einer Schlussrechnung nicht entgegen
Az. L 8 KR 173/19: § 7 Abs. 5 PrüfvV beziehe sich auf Korrekturen oder Ergänzungen des Datensatzes während der Prüfung durch den MDK und stehe einer späteren Korrektur einer Schlussrechnung nicht entgegen (Urteilsbegründung).
801D - Datenaustausch - DRG-Recht - Hessen - I12A - I12B - Kodierung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Krankenkassen - L 8 KR 173/19 - Landessozialgericht Hessen - MDK - Nachkodierverbot - Nebendiagnose - Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) - Rechnungskorrektur - Rechnungsprüfung - S 18 KR 126/18 - Sozialgericht Wiesbaden - URL