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Az. L 9 KR 172/20 B ER: Bei Beeinträchtigung der Wahlfreiheit von GKV-Patienten bei stationärer Behandlung oder Verkürzung des Versorgungsauftrages eines Krankenhauses darf ein Krankenhaus-Kooperationsvertrag gekündigt werden

Az. L 9 KR 172/20 B ER: Bei Beeinträchtigung der Wahlfreiheit von GKV-Patienten bei stationärer Behandlung oder Verkürzung des Versorgungsauftrages eines Krankenhauses darf ein Krankenhaus-Kooperationsvertrag gekündigt werden (Urteilsbegründung).

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