Uniklinik Dresden wird modernisiert und umgebaut /> Regelrechtes Tauziehen um Rottweiler Kliniken />

Az. S 19 KR 961/08: Abgrenzung zwischen stationärer Behandlungsnotwendigkeit und Sterbebegleitung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Behandlung einer Herzinsuffizienz mydrg.de





account_balance

Az. S 19 KR 961/08: Abgrenzung zwischen stationärer Behandlungsnotwendigkeit und Sterbebegleitung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Behandlung einer Herzinsuffizienz

Az. S 19 KR 961/08: Abgrenzung zwischen stationärer Behandlungsnotwendigkeit und Sterbebegleitung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Behandlung einer Herzinsuffizienz - Leistungsverweigerung der Beklagten verstößt in eklatanter Weise gegen das Humanitätsgebot (Lexsoft).

« Uniklinik Dresden wird modernisiert und umgebaut | Az. S 19 KR 961/08: Abgrenzung zwischen stationärer Behandlungsnotwendigkeit und Sterbebegleitung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Behandlung einer Herzinsuffizienz | Regelrechtes Tauziehen um Rottweiler Kliniken »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige