S 2 KR 385/21: Fallzusammenführungsregelungen konkretisieren das Wirtschaftlichkeitsgebot
Az. S 2 KR 385/21: Die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Fallzusammenführung sind als abschließende Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu verstehen (Urteilsbegründung).
Aufrechnung - Bayern - Behandlungsfall - Beurlaubung - DRG-Recht - E05A - E71B - Fallzusammenfassung - Fallzusammenführung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - L 12 KR 19/22 - MDK - S 2 KR 385/21 - Sozialgericht Augsburg - Wirtschaftlichkeitsgebot - URL