Az. B1 KR 30/20 R: Krankenkasse muss Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung eines Asylbewerbers tragen /> Klinikum Esslingen mit Jahresdefizit 2021 von etwa 2,7 Millionen Euro />

Az. S 28 KR 1213/22 ER: Mit der Übermittlung der KAIN Nachricht per DTA hat die Krankenkasse bereits eine hier unzulässige Regelung über die Aufschlagsszahlung getroffen mydrg.de





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Az. S 28 KR 1213/22 ER: Mit der Übermittlung der KAIN Nachricht per DTA hat die Krankenkasse bereits eine hier unzulässige Regelung über die Aufschlagsszahlung getroffen

Az. S 28 KR 1213/22 ER: Mit der Übermittlung der KAIN Nachricht zum Schlüssel 30 mit der Ausprägung MDK04 per elektronischen Datenaustausch (DTA) hat die Krankenkasse auch bereits eine Regelung über die Festsetzung einer Aufschlagszahlung getroffen, auch wenn sie weder ein Begleitschreiben versandt hat und die Rechtsmittelbelehrung fehlt (Urteilsbegründung).

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