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Az. S 32 KR 2441/18: Ohne medizinischen Grund endet die stationäre Behandlungsnotwendigkeit auch vulnerabler Patienten

Az. S 32 KR 2441/18: Soziale und organisatorische Faktoren begründen nicht die Behandlungsnotwendigkeit im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V eines Obdachlosen psychisch instabilen Patienten (Urteilsbegründung).

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