Az. S 39 KR 2226/17: Implantation einer patientenindividuell angefertigten Kniegelenkstotalendoprothese ist gegen den Einbau einer vorkonfektionierten Endoprothese nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot abzuwägen
Az. S 39 KR 2226/17: Das Krankenhaus muss die Implantation einer patientenindividuell angefertigten Kniegelenkstotalendoprothese gegen den Einbau einer vorkonfektionierten Endoprothese nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot abwägen (Urteilsbegründung).
Aufrechnung - DRG-Recht - Endoprothetik - I43B - Indikationsstellung - Knie-Endoprothese - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - MDK - NRW - OPS 2016 - PrüfvV 2021 - S 39 KR 2226/17 - Sachverständigengutachten - Sonderprothese zementiert - Sozialgericht - Sozialgericht Dortmund - Urteil - Wirtschaftlichkeitsgebot - URL