Az. S 40 KR 319/18: Das Krankenhaus muss die für eine MDK-Prüfung konkret geforderten Unterlagen übersenden und ist danach nicht von der Vorlage beurteilungsrelevanter Dokumente ausgeschlossen
Az. S 40 KR 319/18: Das Krankenhaus muss die für eine MDK-Prüfung konkret geforderten Unterlagen übersenden und ist danach nicht von der Vorlage beurteilungsrelevanter Dokumente ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Abschläge - Arztbrief - Aufrechnung - Ausschlussfrist - D06C - DRG-Recht - Entlassbericht - Fehlbelegung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - MDK - NRW - Oto-Rhino-Laryngologie - Patientenakte - Prüfauftrag - Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) - PrüfvV 2020 - Relativgewicht - S 40 KR 319/18 - Sinusitis maxillaris - Sozialgericht - Streitwert - Urteil - URL