Az. S 54 KR 682/20: Bei nicht im AOP-Katalog gelistetem OPS-Kode ist grundsätzlich von stationärer Behandlungsnotwendigkeit auszugehen /> St. Josef-Krankenhaus Leverkusen schließt nach 120 Jahren />

Az. S 54 KR 681/20: Es bedarf keiner ausführlichen medizinischen Begründung im § 301-Verfahren bei stationärer Erbringung einer AOP-Prozedur mydrg.de





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Az. S 54 KR 681/20: Es bedarf keiner ausführlichen medizinischen Begründung im § 301-Verfahren bei stationärer Erbringung einer AOP-Prozedur

Az. S 54 KR 681/20: Die Angabe der Nebendiagnose Z74.0 (Hilfsbedürftigkeit bei eingeschränkter Mobilität) ist im § 301-Datenträgeraustausch hinreichend als Begründung der stationären Durchführung einer AOP-Prozedur (Urteilsbegründung).

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