Krankenhaus Saarburg sucht Kooperationspartner auch in Trier /> Az. S 54 KR 681/20: Es bedarf keiner ausführlichen medizinischen Begründung im § 301-Verfahren bei stationärer Erbringung einer AOP-Prozedur />

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Az. S 54 KR 682/20: Bei nicht im AOP-Katalog gelistetem OPS-Kode ist grundsätzlich von stationärer Behandlungsnotwendigkeit auszugehen

Az. S 54 KR 682/20: Vom Krankenhaus wird keinesfalls gefordert, in jedem AOP-Fall eine medizinische Begründung in Textform abzugeben, die aus sich heraus eine medizinische Vollprüfung möglich macht (Urteilsbegründung).

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