Az. S 59 KR 3754/19 ER: Kein Anspruch der Krankenkassen gegen den MDK auf Gutachtenerstellung zu einer Krankenhausabrechnung bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der elfmonatigen PrüfVV-Ausschlussfrist
Az. S 59 KR 3754/19 ER: Kein Anspruch der Krankenkassen gegen den MDK auf Gutachtenerstellung zu einer Krankenhausabrechnung bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der elfmonatigen PrüfVV-Ausschlussfrist (Urteilsbegründung).
Ausschlussfrist - Bayern - Gutachter - Krankenhausabrechnung - Krankenkassen - MDK - Medizinischer Dienst MD - Prüfanzeige - Prüfauftrag - Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) - PrüfvV 2020 - Rechnungskorrektur - S 59 KR 3754/19 ER - Sozialgericht - Wirtschaftlichkeitsprüfung - URL