Az. S 7 KR 35/17: Der Begriff akutes Nierenversagen steht sowohl für eine akute Nierenschädigung als auch für eine akute Störung der Nierenfunktion, unabhängig von deren Ausprägung
Az. S 7 KR 35/17: Der Begriff akutes Nierenversagen steht sowohl für eine akute Nierenschädigung als auch für eine akute Störung der Nierenfunktion, unabhängig von deren Ausprägung (Medizinrecht RA Mohr).
AWMF - B 1 KR 13/14 R - DRG-Recht - K62A - Kodierleitfaden - Kodierung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Kreatinin-Clearance - N17.91 - Nebendiagnose - Nephrologie - Niereninsuffizienz / Nierenversagen - S 7 KR 35/17 - Sozialgericht - Urteil - Volumenmangel - URL