Arbeitszeitkontrolle in Krankenhäusern gefordert /> Referent Krankenhausabrechnung / Medizincontrolling AOK Niedersachsen, Hannover />

B 1 KR 33/18 R: Krankenhäuser sind verpflichtet, der sozialrechtlichen Dokumentationspflicht nachzukommen, d. h. die notwendigen Angaben bei der Erbringung von Krankenhausleistungen aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen mydrg.de





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B 1 KR 33/18 R: Krankenhäuser sind verpflichtet, der sozialrechtlichen Dokumentationspflicht nachzukommen, d. h. die notwendigen Angaben bei der Erbringung von Krankenhausleistungen aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen

B 1 KR 33/18 R: Krankenhäuser sind verpflichtet, der sozialrechtlichen Dokumentationspflicht nachzukommen, d. h. die notwendigen Angaben bei der Erbringung von Krankenhausleistungen aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen (Medizinrecht RA Mohr).

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