Toxische Gemengelage in der Gesundheitsbranche /> Krankenhaus Neuruppin fordert Hilfe gegen Insolvenz />

Die Narbenexzision und plastische Deckung i.R. einer Metallentfernung ist nicht als eigenständige Prozedur mit 5-903.9g kodierbar mydrg.de





account_balance

Die Narbenexzision und plastische Deckung i.R. einer Metallentfernung ist nicht als eigenständige Prozedur mit 5-903.9g kodierbar

Az. L 6 KR 4/19: Ist mit einer Nebendiagnose (hier: ICD-10-GM L90.5 - Narben und Fibrosen der Haut) ein Ressourcenverbrauch (hier: chirurgischer Aufwand) einhergegangen, folgt aus der Kodierbarkeit der Nebendiagnose keineswegs zugleich die Kodierfähigkeit des diesem chirurgischen Aufwand entsprechenden OPS-Prozedurenschlüssels (Urteilsbegründung).

« Toxische Gemengelage in der Gesundheitsbranche | Die Narbenexzision und plastische Deckung i.R. einer Metallentfernung ist nicht als eigenständige Prozedur mit 5-903.9g kodierbar | Krankenhaus Neuruppin fordert Hilfe gegen Insolvenz »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige