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DRG-Recht: Az. B 1 KR 8/11 R: Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) streng nach dem Wortlaut und allenfalls unterstützt durch systematische Erwägungen

DRG-Recht: Az. B 1 KR 8/11 R: Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) streng nach dem Wortlaut und allenfalls unterstützt durch systematische Erwägungen (Roos Nelskamp Schumacher & Partner).

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