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Prozesslawine von 14.000 neuen Klagen trifft Sozialgerichte in Bayern

Prozesslawine von 14.000 neuen Klagen trifft Sozialgerichte in Bayern (Pressemitteilung).



Folge einer bundespolitischen Hau-Ruck-Aktion Anlässlich seiner gestrigen feierlichen Amtseinführung hat der Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts Günther Kolbe auf eine Klagelawine hingewiesen, die derzeit die sieben bayerischen Sozialgerichte erfasst:
„Die bayerischen Sozialgerichte erwarteten bis vor wenigen Tagen für das Jahr 2018 rund 40.000 Verfahren. Vergangene Woche gingen 14.000 gerichtskostenpflichtige Klagen zusätzlich ein. Der Bundesgesetzgeber hat in
einer Hau-Ruck-Aktion mit der Verkürzung der Verjährungsfristen bei
Krankenhausleistungen eine Klagelawine ausgelöst. Diese hohen Eingänge sind
offenkundig nicht ohne Weiteres zu schultern. Die Materie ist auch komplex und
es geht um viel Geld. Allein die Neuzugänge der letzten Tage beschäftigen
rechnerisch drei Sozialgerichte wie Nürnberg, Regensburg und Würzburg zusammen
über ein ganzes Jahr. Erforderlich ist deshalb eine deutliche personelle
Unterstützung.“

Was ist der Hintergrund: das Bundesgesundheitsministerium hat in das
Gesetzgebungsverfahren zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz einen Änderungsantrag
im Krankenversicherungsrecht eingebracht, der bestimmt, dass Ansprüche der
Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der
Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen - statt wie bisher in
vier Jahren - in zwei Jahren verjähren. Hintergrund dieses Änderungsantrages
ist, dass Krankenkassen in der Vergangenheit abgeschlossene
Abrechnungsverfahren wieder aufgreifen und auf der Grundlage zwischenzeitlich
ergangener Rechtsprechung innerhalb dieser Verjährungsfrist
Rückforderungsansprüche in erheblicher Höhe geltend machen. Der Gesetzentwurf,
der in der zweiten und dritten Lesung am 09.11.2018 im Bundestag verabschiedet
worden ist, enthält eine Übergangsregelung, wonach die Ansprüche der
Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen ausgeschlossen sind,
soweit diese vor dem 1. Januar 2017 entstanden sind und bis zum 09.11.2018,
nicht geltend gemacht sind.

Angesichts der hohen Eingänge sind derzeit besonders die Registraturen und
Geschäftsstellen der Sozialgerichte extrem gefordert.

Quelle: Pressemitteilung, 15.11.2018

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