Rechtsreport: Aufbewahrung von Patientenakten
Rechtsreport: Aufbewahrung von Patientenakten (Deutsches Ärzteblatt).
Für die Aufbewahrung von Patientenakten ist nicht die Ärztekammer zuständig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschieden. Im betreffenden Fall konnte bei dem verstorbenen Arzt noch kein Erbe festgestellt werden....
erschienen am Montag, 08.02.2021