Teilnahme an klinischer Studie begründet keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit
Az. B 1 KR 25/21 R: Teilnahme an klinischer Studie begründet keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit (Medizinrecht Saarland).
Arzneimittel - B 1 KR 25/21 R - DRG-Recht - Fehlbelegung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Notwendigkeit - Qualitätsgebot - URL