Az. L 16 KR 292/21: Versorgungsauftrag KIN zu KJP: Entfall des Vergütungsanspruches
Versorgungsauftrag KIN zu KJP: Entfall des Vergütungsanspruches (KMH Medizinrecht).
Versorgungsauftrag KIN zu KJP: Entfall des Vergütungsanspruches (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 32/22 R: Verjährungsfrist bei Aufrechnung einer Aufwandspauschale (KMH Medizinrecht).
Urteil zur Hauptdiagnose: Bundessozialgericht überrascht Fachwelt (Bibliomedmanager).
Az. B 1 KR 6/23 B: Verjährung von Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Az. L 11 KR 1091/21: Mitwirkungsobliegenheit werde durch eine pauschale Unterlagenanforderung gar nicht erst ausgelöst (Quaas & Partner).
Kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts K.d.ö.R. gilt nicht als öffentlicher Arbeitgeber (Curacon).
Az. B 6 KA 26/22 R: MVZ in nicht-ärztlicher Trägerschaft sind bei partieller Entsperrung des Planungsbereichs nicht nachrangig, sondern gleichberechtigt zu berücksichtigen (Jus Medicus).
Az. B 1 KR 15/22 R: Gesonderte Begründungspflicht bei Abrechnung vollstationärer Notfallbehandlungen (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 1/23 R: Zahlungsfrist und daraus resultierende Folgen bei Zahlungsverweigerung einer Krankenkasse (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 19 KR 123/23: Anspruch auf Aufwandspauschale erst mit gerichtlichem Anerkenntnis der Krankenkasse (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 15/22 R: Konkreter intensiver Mitteleinsatz muss bei stationärer Notfallbehandlung deutlich und dokumentiert werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 5 KR 357/22: Materielle Präklusion bei nicht fristgemäßer Mitteilung der abschließenden Entscheidung (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 25/22 R: BSG urteilt erneut zur Kodierung der Hauptdiagnose (Quaas & Partner).
Anästhesist haftet für Fehlfunktion des maschinellen Beatmungsgerätes (Christmann Law).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie ohne Versorgungsauftrag nicht abrechnungsfähig (KMH-Medizinrecht).
Az. B1 KR 4/22 R: Bei entstehenden Mehrkosten für die Krankenkasse muss eine Verlegung begründet werden (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 25/22 R: Für die Kodierung der Hauptdiagnose komme es auf die objektive Behandlungssituation zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Krankenhaus an (Medizinrecht RA Mohr).
OP-Bericht: Dokumentationspflicht verschiedener Fachrichtungen (KMH-Medizinrecht).
Aufklärung bei vorhersehbarer ernsthaftes Möglichkeit der Operationserweiterung (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 8/23 R: Für eine vor dem 01.01.2022 eingeleitete Abrechnungsprüfung darf keine Strafzalung erhoben werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 3 KR 2980/20: Kein Entfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 8/23: Aufschlagszahlung erst für Prüfverfahren ab dem 01.01.2022 (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 18/22 R: Verlegung nur bei sachlichen Grund (Medizinrecht Saarland).
Coronatest kann im Krankenhaus gesondert wahlärztlich mit geminderter Gebührenordnungsposition abrechenbar sein (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 32/22 R: Kurze Verjährung gilt auch für Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
BSG: Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen (KMH Medizinrecht).
Az. S 5 KR 542/13: Wegen der Erfordernis der Mittel eines Krankenhauses ist die Durchführung der extrakorporalen Photopherese nur stationär erbringbar (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 24 KR 298/23: Kein eigenes Fehlverhalten bei nur eingeschränkter Auswahlmöglichkeit von Schlüsselkennzahlen zur Benennung des Entlassungsgrundes (Medizinrecht RA Mohr).
Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. B 1 KR 18/22 R: Abrechenbarkeit einer durch Dritte (Vertragsärzte) ausgeführten Strahlentherapie als allgemeine Krankenhausleistung gem. § 2 Abs 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 2/23 R: Klinik muss Aufrechnung hinnehmen bei Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (Ärztezeitung).
OPS-Strukturprüfung: Entgegen der MD-Begutachtungsrichtlinien setze der OPS 8-981.2 keine schriftliche Kooperationsvereinbarung voraus / Unzulässiger Schluss, dass Nachweise von Strukturmerkmalen nur schriftlich oder durch Urkunden erbracht werden können (Solidaris).
Az. L 6 KR 75/21: Kein vollständiger Entfall des Vergütungsanspruches bei teilweiser Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien (Quaas & Partner).
Az. S 7 KR 767/23: Krankenkasse sei nicht verpflichtet, dem Krankenhaus nicht augenfällige Rechnungsfehler mitzuteilen (Quaas & Partner).
Unzulässige Aufrechnung von Aufschlagszahlungen (Quaas & Partner).
Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V: BSG schafft Klarheit (BDO).
Beanstandete und korrigierte Krankenhausabrechnung: Bundessozialgericht entscheidet zum Stichtag für Aufschlagszahlungen (Ecovis).
Az. B 1 KR 8/23 R: Liegt der Prüfauftrag an den MD vor dem 01.01.2022 kommt keine Aufschlagszahlung in Betracht (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 15 KR 1185/22 KH: Aufrechnung von Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V unwirksam (KMH-Medizinrecht).
Az. S 5 KR 1771/22: Präklusion und die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen zum OPS-Komplexkode (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Urteil Az. B 1 KR 18/22 R gefährde Tumorpatienten: Warnung vor drastischen Einschnitten in der klinischen Strahlentherapie (DEGRO).
Irreführende Werbung: Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als "Zentrum"? (Jus medicus).
Arbeitsrecht im Krankenhaus: Rückzahlungsverpflichtung für Weiterbildungskosten (Anwalt.de).
Patient hat gegen Arzt/ Krankenhaus einen Anspruch auf kostenlose Übersendung einer Kopie seiner gesamten Behandlungsakte (Christmann Law).
Az. B 1 KR 8/23 R: Strafzahlungen für Rechnungsprüfverfahren vor 2022 sind unzulässig (Seufert-Law).
BSG zu Strafzahlungen nach § 275c SGB V (Medcontroller).
Aufschlagzahlung: Kommentierung der Entscheidungen zu Az. B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R, B 1 KR 11/23 R des BSG vom 19.10.2023 (PPP Rechtsanwälte).
Ein Wechsel des Prüfverfahrens innerhalb der 6-Wochen-Frist ist nicht ausgeschlossen (Quaas & Partner).
Verjährung von Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Chefarzt hat Anspruch auf Tantiemen aus Zielvereinbarung - auch wenn das Krankenhaus es unterlassen hat, eine Vereinbarung mit dem Chefarzt zu treffen (Christmann Law).
Az. S 15 KR 933/20: Die Krankenkasse trägt das finanzielle Risiko, wenn kein Platz für eine Anschlussrehabilitation zur Verfügung steht und der Versicherte daher stationär im Krankenhaus verbleibt (Solidaris).
Az. B 1 KR 25/22: Kodierung der Hauptdiagnose nach ex-post-Betrachtung (Medizinrecht Saarland).
Az. 115 C 266/22: Patienten müssen nicht über rechtswidrige Leistungsverweigerungen privater Krankenversicherungen aufgeklärt werden (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 15/22 R: Anwendung besonderer Mittel im erstangegangenen Krankenhaus rechtfertigen stationäre Krankenhausabrechnung auch bei kurzen Notfall-Aufenthalten (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/20: BSG senkt Hürden stationärer Vergütung bei Notfallbehandlung (BDO).
Az. B 1 KR 20/22 R: Die Versorgung gesunder Neugeborener ist eine Nebenleistung zur Entbindung oder der Krankenhausbehandlung der Mutter (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 14/22 R: Landesvertragliche Regelungen stehen dem Aufrechnungswunsch der Krankenkassen entgegen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 10/22 R: Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 30 KR 1042/21 und S 22 KR 1016/22: Wann beginnt die Verjährung für nachträglich abgerechnete Aufwandspauschalen? (Seufert Law).
Besteht ein Anspruch auf eine Aufwandspauschale, wenn das Krankenhaus das MD-Gutachten bestreitet? (Kaysers Consilium, PDF, 78 kB).
Verbesserung bei Abrechnung von Notfallbehandlungen im Krankenhaus (STB Web).
Unterlassene MD-Prüfung bei strittiger Kodierung einer Corona-Infektion (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. S 3 KR 20/21: Sozialgericht Stralsund entscheidet zur Kodierung der Hauptdiagnose bei gleichem Ressourcenverbrauch (Seufert-Law).
Az. S 45 KR 657/22: Fehlende Mitteilung des Erstattungsanspruchs nach PrüfvV schließt Aufrechnung aus (Quaas & Partner).
Az. L 26 KR 214/22: Aufwandspauschale und Veranlassungsprinzip (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 19/21 R: Vergütungsanspruch könne erlöschen, wenn das Krankenhaus weiß, dass die Krankenkasse einen Behandlungsanspruch des Versicherten verneint (Solidaris).
Az. L 9 KR 121/19: Zum Vorliegen eines Revisionseingriffes im Sinne des OPS 5-394.* (KMH-Medizinrecht).
Wahlleistungsvereinbarung über Chefarztbehandlung ist auch dann wirksam, wenn Chefarzt vorhersehbar verhindert ist (Christmann Law).
Az. B 6 KA 7/22 R: Eine teilstationär arbeitende psychiatrische Tagesklinik stellt ein Krankenhaus gemäß § 107 Abs. 1 SGB V dar, auch wenn es ein unselbständiger Teil eines größeren, über mehrere Standorte verfügenden Krankenhauses ist (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 1 KR 475/21 KL: Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus können nach der neuen Mindestmengenvereinbarung auf 26 Fälle steigen (Urteilsbegründung).
Eine wahrheitswidrige Angabe i.R. des Transplantaionsgesetzes stellt keinen Verstoß gegen das Qualitätsgebot dar (Medizinrecht RA Mohr).
Schadenersatzanspruch der Krankenkassen: Patienten nur sachlich gut begründet verlegen (Ecovis).
Az. S 11 KR 151/21: Krankenkasse muss geltend gemachte Ansprüche konkret benennen und beziffern (Medizinrecht Saarland).
Az. S 3 KR 387/22: Gericht urteilt zu Folgen der Verletzung von Obliegenheiten seitens der Kranknekassen (Medizinrecht Saarland).
Az. S 1 KR 969/18: Krankenkasse kann sich bei Fristversäumnis nicht mehr auf die Einwendungen zur Wirtschaftlichkeit oder zur Rechnungskorrektur berufen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 4/22 R: Das verlegende Krankenhaus muss einen Sachgrund für die Verlegung vorbringen, sofern diese zu Mehrkosten für die Krankenkasse führt (Medizinrecht RA Mohr).
Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen (Rechtsanwälte Dr. Matzen und Partner).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Az. S 32 KR 2389/19: Vergütungsanspruch bei ultima ratio Behandlungen (Quaas & Partner).
Az. S 5 KR 2521/20: Einzelner off label use bei stationärer Versorgung (Trefz-Flachsbarth Rechtsanwälte).
Patient muss seine Einwilligung nach Aufklärung wohlüberlegt treffen können: Eine (Sperr-)Frist dazu existiert nicht (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 10/22: Kein Raum mehr für Rechtsfigur des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 14/22 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht der Vereinbarung von Aufrechnungsverboten nicht entgegen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 19/21 R: Beschränkte Amtsermittlungspflicht des Gerichts im Falle einer durch die Krankenkasse unterlassenen MDK-Einzelfallprüfung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 14/22 R: Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung gedeckt (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 14/22 R: BSG bestätigt landesvertragliches Aufrechnungsverbot für Nordrhein-Westfalen (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 4/22 R: Verlegung ohne Sachgrund kann Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bewirken (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 6/22 R: Die Kodierung von Prozeduren knüpft an den jeweils definierten Eingriff an (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 1 KR 2191/20: Keine schriftliche Kooperationsvereinbarung nach OPS 8-981, Version 2019 erforderlich (Trefz-Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. L 5 KR 872/21: Die kassenseitige Frage nach der DRG mit Konkretisierung stelle keinen Auftrag zur Vollprüfung dar (Trefz-Flachsbarth Rechtsanwälte).
Patienten können kostenlose Fotokopien ihrer Behandlungsakten verlangen (Christmann-Law).
Kein Anspruch auf Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).
Chefarztbehandlung: Stellvertretervereinbarung kann auch bei vorhersehbarer Verhinderung des Chefarztes wirksam sein (Christmann Law).
Versorgungsbedarfsprüfung für eine nicht an das Krankenhaus angebundene PIA nach § 118 Abs. 4 SGB V (Medizinrecht RA Mohr).
Update: Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V (Seufert Law).
Az. 3 C 11/21: Veränderungswert nach § 6 KHEntgG für unselbständige Tageskliniken nicht maßgeblich (Seufert-Law).
Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 4/22 R: BSG bejaht Schadensersatzanspruch bei unnötiger Verlegung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch das Krankenhaus (Medizinrecht-Saarland).
Umfang der Präklusion bei Anforderung von Unterlagen durch den MD (Medizinrecht Saarland).
Keine Befangenheit bei Überschreitung des Gutachtenauftrags? (Medizinrecht Saarland).
Az. L 9 KR 265/20: Rückforderung der Krankenkasse bei mangelnden Vergütungsanspruch geht vor das BSG (IWW Institut).
Az. L 10 KR 32/22 KH: Im MD-Begehungsverfahren könne zunächst keine Präklusion von Krankenunterlagen eintreten (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 33/21 R: Die Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mit Coils entsprach 2016 nicht dem Qualitätsgebot (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 11/22 R: Kliniken müssen längere Verweildauer auch digital begründen (Ärztezeitung).
Krankenhausabrechnungsprüfung: So setzen Krankenhäuser und Medizinischer Dienst den Prüfprozess mit seinen Fristen richtig um (Ecovis).
Az. B 6 KA 13/21 R: Die Ermächtigung zum Betrieb einer PIA darf nicht von der fehlenden Ausweisung des geplanten Standortes im Krankenhausplan abhängig gemacht werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 3/22 R: Falschangaben zur Dringlichkeit einer Transplantation haben keine Vergütungsrelevanz (KM H-Medizinrecht).
Az. S 18 KR 705/21: Aufrechnung der Krankenkasse unwirksam (KMH-Medizinrecht).
Az. L 11 KR 281/21: Ab wann greift bei der Kodierung der Sepsis die Änderung der Definition (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses (BDO Legal).
Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen (BDO Legal).
Az. B 1 KR 37/21 R: Die rechtliche Einordnung der Kündigung eines Versorgungsauftrages gem. § 110 SGB V habe sich geändert (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 6/22 R: Eine partielle Maxillektomie ist nicht Teil eines Eingriffes an der unteren Nasenmuschel und daher separat zu kodieren (Medizinrecht RA Mohr).
BSG: Kündigung eines Versorgungsvertrags nicht durch Verwaltungsakt (KMH-Medizinrecht).
Az. 3 O 1291/22: Ist die Definition einer Nebendiagnose erfüllt, muss die Kodierung erfolgen, dies gelte auch für eine Verdachtsdiagnose bei Verlegung (BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte).
Az. S 17 KR 2190/22, S 17 KR 2197/22, S 17 KR 2252/22: Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V nicht für Behandlungsfälle vor 2022 (Quaas & Partner).
Die doppelte Kodierung des OPS sei nach der DKR-2016 P005k zulässig und Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).
Zweistufiges Prüfungsschema bei der Vergütung für ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) (Medizinrecht RA Mohr).
Tod im Schockraum: Vergütung als stationäre Krankenhausbehandlung? (BDO Legal).
Az. L 10 KR 102/22: Aufwandspauschalen verjähren in vier Jahren (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens führt zum Beweisverwertungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. S 13 KR 119/21: Versterben eines Patienten in der Notaufnahme unter Reanimation sei eine ambulante Behandlung (Medizinrecht Saarland).
Az. 2 S 46/22 Landgericht Frankenthal: Patient bestreitet erfolgreich die Behandlung und eigene Anwesenheit (Medizinrecht Saarland).
Az. 336 O 141/21: Zur wirksamen Vereinbarung einer Stellvertretung bei Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen (Medizinrecht Saarland).
Haften Geschäftsführer auch für kriminelle Angestellte? (Solidaris).
Az. S 16 KR 2320/21: Eine Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit kann sich schon aus den übermittelten Nebendiagnosen ergeben (Medcontroller).
Az. V R 36/20: Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Liquidationsrecht durch Chefärzte (BDO Legal).
Az. S 16 KR 2320/21: Beim Zahlungsanspruch der Aufwandspauschale ist keine gesonderte Begründung verpflichtend (Medizinrecht RA Mohr).
Für die Geburtseinleitung in der klinischen Geburtshilfe stehe das zugelassene Arzneimittel Angusta (Misoprostol) statt Cytotec ab der 37. Schwangerschaftswoche zur Verfügung (Christmann Law).
Az. L 5 KR 742/20: Das Aufrechnungsverbot nach NRW-Landesrecht soll zu weitreichenden Aufrechnungsmöglichkeiten der Krankenkassen wirksam begegnen (Quaas & Partner).
Welches Datum ist maßgeblich für die quartalsbezogene Prüfquote? (Medcontroller).
Az. B 6 KA 9/21 R: Voraussetzungen und Vergütungspauschale einer Hochschulambulanz (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 19/21 R: Ohne Prüfverfahren der Krankenkasse keine Mitwirkungspflicht des Krankenhauses zur Sachverhaltsaufklärung (Quaas & Partner).
Krankenhaus wendet sich erfolgreich gegen InEK-Bescheid zu pflegesensitiven Bereichen / Es fehle schon an einer wirksamen Beleihung des InEK (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. S 17 KR 2145/21 KH: Die Krankenkasse muss ihren Erstattungsanspruch der Höhe nach beziffert innerhalb der Ausschlussfrist mitteilen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 14/21 R: Zwischen der Entlassungsentscheidung und der Fortsetzung der Behandlung gelten 10 Tage als überschaubares Zeitintervall für das erforderliche Behandlungskontinuum (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 31/21 R: Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG finden grundsätzlich nur Anwendung auf zukünftige Behandlungsfälle, aber... (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 14/21 R: Beurlaubung als wirtschaftliches Alternativverhalten (Der Krankenhaus-Justiziar).
Az. S 18 KR 140/20: Abrechnung des Krankenhauses zur Frage der modularen Endoprothese bestätigt (Brinkmann Rechtsanwälte).
Az. B 1 KR 14/21 R: Die oberste Sozialgerichtsbarkeit unterlaufe den Sinn der Fallpauschalenvereinbarung (Medcontroller).
Az. S 16 KR 341/18: Ist für die Kodierung des akuten Nierenversagens ein anzunehmender Grundwert zulässig? (Med-Juris).
Az. B 1 KR 14/21 R: Rechtsprechung zur Fallzusammenfassung aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens erneut bekräftigt (Quaas & Partner).
Az. B 8 SO 2/21 R: Ansprüche gegen das Sozialamt können nicht abgetreten werden (Ärztezeitung).
Ein auf § 20a Abs. 5 S.3 Infektionsschutzgesetz gestütztes Tätigkeitsverbot für eine ungeimpfte Verwaltungsmitarbeiterin ist rechtswidrig (Legal Tribune).
Aufwandspauschale: Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale können auch Jahre nach Abschluss des Prüfverfahrens entstehen (Medizinrecht Saarland).
Az. S 38 KA 262/19: Arztvertretung könne nicht als stundenweise oder halbtägige Vertretung honoriert werden (Seufert Law).
Az. L 1 KR 60/21: Die Fortführung einer ambulant begonnenen Strahlentherapie i.R. einer stationären Behandlung unterliege der Gesamtverantwortung und dem Therapiekonzept der Krankenhaus-Ärzte (BDO Legal).
Az. L 1 KR 60/21: Das LSG Hamburg bejaht eine Abrechnungsfähigkeit externer Strahlentherapie, sofern das Krankenhaus keinen entsprechenden Versorgungsauftrag habe und daher nicht zur Vorhaltung verpflichtet sei (Medizinrecht Saarland).
Az. S 83 KR 6783/19: Bei Aufrechnung ohne (S)MD-Gutachten verzichtet die Krankenkasse auf die Durchführung des Prüfverfahrens und behauptete Erstattungsansprüche (Medizinrecht Saarland).
Az. 1 ABR 22/21: Vom EuGH vorgegebene Pflicht aller Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, gelte bereits jetzt (BDO Legal).
Az. 6 KR 52/22 KH ER: Zum einstweiligen Rechtsschutz bei der Strukturprüfung (Medizinrecht Saarland).
Gegen das Prüfergebnis vorgehen: Der Medizinische Dienst geht bei der Begutachtung der Strukturvoraussetzungen von Komplexcodes oft weit über den Wortlaut des OPS hinaus (Medcontroller).
Krankenhäuser müssen sachdienliche Unterlagen fristgerecht zur Verfügung stellen (Medcontroller).
Az. B 1 KR 26/21 R: Gesamtrisiko der Krankenhausbehandlung unter Beteiligung eines Nichtarztes trägt das (unwissende) Krankenhaus (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 16 KR 827/20: Zulässige Kooperation mit Therapeuten im Rahmen der frührehabilitativen geriatrischen Komplexbehandlung OPS 8-550 (Quaas & Partner).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten: BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Dem schrankenlosen Begehren der Kostenträger nach wirtschaftlichem Alternativverhalten wurde für den Moment Einhalt geboten (Med-Juris).
Aufschlagszahlungen: Bescheide der Krankenkassen über Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 für Fälle mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2022 nach ersten Urteilen wohl rechtswidrig (Med-Juris).
Patientenunterlagen: Kostenlose Einsicht nach Art. 15 DSGVO oder entgeltliche Auskunft nach § 630g Abs. 1 BGB? (Der Krankenhaus-Justitiar).
Unberechtigten Aufschlagsforderungen der Krankenkassen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V entgegentreten (Der Krankenhaus-Justitiar).
Az. 10 AZR 419/19: Oberarzt hat regelmäßig keinen Anspruch auf Beteiligung an Privatliquidationserlösen des Chefarztes (Christmann Law).
Az. B 1 KR 5/21 R: Krankenkasse muss erforderliche teilstionäre Krankenhausbehandlung als wirtschaftlichere Alternative vergüten (Beck).
Nächtlicher Bereitschaftsdienst einer Ärztin in einer Klinik ist sozialversicherungspflichtig (Christmann Law).
Az. 7 Sa 63/21: Datenschutzverstöße seitens der Mitarbeiter sind keine Kavaliersdelikte und können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (Solidaris).
Az. S 38 KA 483/19: Dreiseitiger Vertrag nach § 115a SGB V kann labormedizinische Leistungen eines Krankenhauses im Notdienst ausschließen (KMH-Medizinrecht).
Az. L 9 KR 170/19 KL, L 9 KR 179/19 KL, L 9 KR 184/19 KL und L 9 KR 186/19 KL: Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß GBA-Beschluss rechtmäßig (KMH-Medizinrecht).
Az. S 38 KA 300/19: Ermächtigter Krankenhausarzt: Keine Delegation an Ärzte - Pflicht, Rezepte selbst auszustellen (KMH-Medizinrecht).
Az. L 1 KR 98/21: Wann liegt eine akute Selbstgefährdung im Sinne des OPS 9-61.* vor? (KMH-Medizinrecht).
Kooperationen auf dem Prüfstand (BDO Legal).
Az. L 5 KR 1811/21: Kein Anspruch auf Behandlungskosten-Übernahme für Mastektomie bei nicht-binärer Person (Versicherungsjournal).
Az. L 4 KR 4017/20: Austausch einer unzutreffenden Kodierung gegen eine zutreffende Kodierung kann zulässig sein (BDO Legal).
Az. B 1 KR 15/21 R: Ort der Leistungserbringung und Wesentlichkeit der Leistung sind entscheidend (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 15 /21 R: Eine nicht im Krankenhaus erbrachte ärztliche Leistung, für die auch keine Einrichtungen, Mittel und Dienste des Krankenhauses eingesetzt wurden, ist keine Krankenhausleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 45 KR 536/20: LVRC-Verfahren hatte 2016 das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative (Medizinrecht RA Mohr, PDF, 2 MB).
Az. B1 KR 36/20 R: Nichtiges Aufrechnungsverbot im Landesvertrag nach § 112 SGBV (DeGruyter).
Az. S 45 KR 536/20: LVRC-Verfahren (bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Coils) besaßen im Jahr 2016 das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 19/21 R: Bariatrische Operationen: Therapieoptionen müssen zuvor nicht tatsächlich ausgeschöpft werden (BDA).
Zur Haftung bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten in kleineren Kliniken (Christmann Law).
Az. B 1 KR 19/21 R: Einwendungsausschluss ohne Prüfverfahren? (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 5/21 R: Abrechnung einer teilstationären Behandlung statt einer vollstationären Behandlung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 4 KR 4017/20: Ein Krankenhaus kann im laufenden Rechtsstreit die unzutreffende durch die zutreffende Kodierung austauschen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 25/21 R: Teilnahme an klinischer Studie begründet keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit (Medizinrecht Saarland).
Ab wann gilt die 2-Jahres-Frist bei Abrechnungsprüfungen? (KMH-Medizinrecht).
Zur Erforderlichkeit einer Klingelvorrichtung im Zuge der unmittelbaren postpartalen Überwachungsphase (Springer).
Keine Rubrumsberichtigung bei falscher Krankenhausträgerbezeichnung (Quaas & Partner).
Az. S 38 KA 300/19: Zur persönlichen Leistungserbringung bei ermächtigten Krankenhausärzten (BDO Legal).
Az. 5 U 63/20: Bedenkzeit zwischen Risikoaufklärung und OP-Einwilligung (A&I).
Obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V: Anforderungen an Krankenkassen präzisiert (Med-Juris).
Az. L 10 KR 142/20: Schadensersatz bei "grundloser" Verlegung, keiner bei dokumentiertem Grund (Quaas & Partner).