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Vorstellung des Jahresberichts des Bundessozialgerichts für das Jahr 2019

Vorstellung des Jahresberichts des Bundessozialgerichts für das Jahr 2019 (Bundessozialgericht).



Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel hat am heutigen Vormittag im Rahmen des Jahrespressegesprächs den Jahresbericht des Bundessozialgerichts für das vergangene Jahr vorgestellt. Die
Verfahrensentwicklung beim Bundessozialgericht war 2019 erneut gekennzeichnet
durch einen Eingangsrückgang bei den Revisionen und in geringerem Umfang auch
bei den Nichtzulassungsbeschwerden, während die Zahl der regelmäßig aufwändig
zu bearbeitenden Prozesskostenhilfe-Verfahren um fast 20% deutlich angestiegen
ist. Erheblich verringert hat sich in 2019 die Verfahrenslaufzeit in allen
Verfahrensarten", so der Präsident.

Im Jahr 2019 lag der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht mit 2.979
Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten, davon 300 Revisionen und 1.726
Nichtzulassungsbeschwerden, etwas unter dem Niveau des Vorjahres. Erledigt
wurden 2019 insgesamt 356 Revisionen und 1.681 Nichtzulassungsbeschwerden. Die
durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Revisionen betrug 11,1 Monate; 51,7 %
der Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden. Auch die
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wurden zeitnah, nämlich in durchschnittlich
5,1 Monaten, einer Entscheidung zugeführt. 89,4 % aller Beschwerdeverfahren
sind innerhalb eines Jahres, 67,2 % innerhalb von sechs Monaten beendet
worden.

Präsident Schlegel nahm die Vorstellung des Jahresberichts 2019 auch zum
Anlass, die Bedeutung des Sozialstaats für ein funktionierendes Gemeinwesen zu
betonen. „Es wäre aus meiner Sicht sehr wünschenswert, wenn sich die
Öffentlichkeit in stärkerem Maße mit den Grundlagen des Sozialstaates
beschäftigen würden, zum Beispiel mit der Frage, was Sache der
beitragsfinanzierten Sozialversicherung, was der steuerfinanzierten Fürsorge
ist. Die Dinge sind zugegebenermaßen sehr komplex. Aber gerade deshalb muss man
sich um Verständlichkeit bemühen und sich damit auseinandersetzen“, so der
Präsident. „Ergebnis könnte vielleicht eine kritischere Sicht auf manche
realitätsferne Äußerung und Vorstellungen aus Politik und Verbänden zum Umbau
und weiteren Ausbau des Sozialstaates sein.“

Quelle: Bundessozialgericht, 04.02.2020

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