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Ziel ist die Finanzierung der Personalkosten des erforderlichen therapeutischen Personals, nicht nur des Zuwachses daran

Schiedsstelle Berlin: Refinanzierung des gesamten Personals nach § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV zu tariflichen Personalkosten auch oberhalb der Obergrenze (Seufert Law).

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