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Kodierfachkräfte in der Krankenhausbegutachtung (DRG und PEPP) m/w/d MDK Nord, Hamburg

Der MDK Nord, Hamburg sucht an den Standorten Hamburg, Lübeck, Kiel, Flensburg und Pinneberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt Kodierfachkräfte (m/w/d) in der Krankenhausbegutachtung (DRG und PEPP) (Stellenanzeige).

MDK Nord, Hamburg: Kodierfachkräfte (m/w/d)

Stellenangebot im PDF-Format.

E-Mail: bewerbung@mdk-nord.de
MDK-Nord
Mehr Informationen: www.mdk-nord.de

Ausschreibendes Unternehmen:
MDK Niord

Ausgeschriebene Stelle:
Kodierfachkräfte

Bewerbungsanschrift:
Hammerbrookstraße 5

20097
Hamburg



Bundesland:
HH
DE

Beschäftigungstyp:
Voll- oder Teilzeit
Vergütung: 47.300 Euro bis 51.200 Euro brutto jährlich nach dem Tarifvertrag für die Medizinischen Dienste (Vergütungsgruppe 8 MDK-T)

Kategorisierung:
29-2072.00 Kodierfachkraft Verwaltung


Aufgaben:

- inhaltliche Vorbereitung von Krankenhausakten für die medizinische Begutachtung, in enger, teambezogener Zusammenarbeit mit den ärztlichen Gutachtern (m/w/d)
- Prüfung der Kodierfähigkeit von Diagnosen und Prozeduren unter ärztlicher Supervision
- Überprüfung von Komplexbehandlungscodes und Intensivbehandlungen bei DRG-/PEPP-Abrechnungen
- Durchführung von Vorbereitungsarbeiten im Rahmen der Gutachtenerstellung
- Vorbereitung von Gutachtentexten zur abschließenden Freigabe durch einen ärztlichen Gutachter (m/w/d)
- ggf. Bearbeitung von Pflegeregressfällen sowie Beteiligung an Strukturprüfungen in Krankenhäusern

Ausbildung:

- abgeschlossene Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)

Berufserfahrung

- einschlägige klinische Berufserfahrung, beispielsweise im Bereich Intensivmedizin, und/oder Berufserfahrung als Kodierfachkraft (m/w/d)
- routinierter Umgang mit den MS-Office-Produkten

Fähigkeiten:

- organisatorisches Geschick und Engagement
- selbstständige Arbeitsweise unter ärztlicher Supervision
- Kommunikationsvermögen, Sicherheit in der medizinischen Fachsprache und in der Dokumentation
- Konflikt- und Teamfähigkeit
- Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw gegen angemessene Kostenerstattung

Online seit
2020-09-04
Gültig bis
2020-10-02


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