Abschaffung der Hybrid-DRGs bis 2028
Hybrid-DRG-Abschaffung lässt zentrale Abrechnungsfragen für 2027 offen (Kaysers Consilium, PDF, 144 kB).
Die diakutierten Änderungsanträge lassen für 2027 zentrale Fragen offen. Welche EBM-Position zu welcher Hybrid-Leistung gehört, werde nicht geregelt, ebenso bleibt der Terminus "ohne Übernachtung" undefiniert. Kliniken hätten damit einen Anreiz, Patienten über Nacht aufzunehmen, und müssten mit Prüfungen auf primäre Fehlbelegung rechnen. Es scheint angeraten, laufende Projekte mit hohem Hybrid-Anteil vor weiteren Investitionen mit EBM-Preisen und der Sachkostenregel 2027 durchzurechnen.
