Az. L 11 KR 3928/25: Auch auf die Einweisungsdiagnose kommt es an
Az. L 11 KR 3928/25: Medizinische Begründung müsse lediglich erkennen lassen, weshalb ausnahmsweise eine stationäre Behandlung erforderlich war (Urteilsbegründung).
gefunden: 07/2026
Az. L 11 KR 3928/25: Medizinische Begründung müsse lediglich erkennen lassen, weshalb ausnahmsweise eine stationäre Behandlung erforderlich war (Urteilsbegründung).