Az. L 5 KR 170/20: Der Einbau einer patientenindividuellen CAD/CAM-Knieendoprothese (5-822.91) entsprach nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot
Az. L 5 KR 170/20: Implantation einer patientenindividuellen CAD/CAM-Knieendoprothese (5-822.91) war unwirtschaftlich gegenüber vorkonfektionierter Knie-Standardendoprothese (Urteilsbegründung).