Az. B 1 KR 15/21 R: Outsourcing verboten?
Az. B 1 KR 15/21 R: Outsourcing verboten? (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 15/21 R: Outsourcing verboten? (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 15/21 R: Wesentliche Leistungen des Versorgungsauftrages dürfen Krankenhäuser nicht auf Dritte auslagern (Voelker Gruppe).
Az. B 1 KR 15/21 R: Das Krankenhaus habe für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten (D+B Law).
Krankenhäuser gliedertenn immer mehr Tätigkeiten an Tochterfirmen aus, um die Kosten zulasten der Beschäftigten zu drücken (Pressenachricht).
B 1 KR 15/21 R: Eine planvolle und regelmäßige Auslagerung von Leistungen des Versorgungsauftrages (hier: Strahlentherapie) an Dritte scheide aus (KMH-Medizinrecht).
B 1 KR 15/21 R, B 1 KR 26/21 R, B 1 KR 5/21 R, B 1 KR 14/21 R: Stationäre Abrechnung einer durch eine kooperierende Praxis erbrachten Strahlentherapie, Rückerstattung und Schadenersatz für Behandlung durch vermeintlichen Krankenhausarzt, primäre Fehlbelegung bei Erforderlichkeit (lediglich) teilstationärer Krankenhausbehandlung, Fallzusammenlegung bei FPV-Ausnahmetatbestand aufgrund fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/22, PDF, 188 kB).