Zur Haftung bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten in kleineren Kliniken
Zur Haftung bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten in kleineren Kliniken (Christmann Law).
Zur Haftung bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten in kleineren Kliniken (Christmann Law).
B 1 KR 11/20 R: BSG deklariert intensive Notfallbehandlung im Schockraum zur ambulanten Behandlung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch ein wirtschaftliches Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch die Möglichkeit wirtschaftlichen Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten (Medizinrecht RA Mohr).
Drehtürpatienten: Teufelskreis Psychiatrie (Deutschlandfunk).
Ambulante vs. stationäre Behandlung in der zentralen Notaufnahme (Springer).