Az. S 38 KA 483/19: Abrechnungsausschluss von bestimmter EBM-Leistungen in dreiseitigen Notdienst-Verträgen zulässig
Az. S 38 KA 483/19: Wird in einem dreiseitigen Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes (Krankenhäuser) ein Abrechnungsausschluss von bestimmten Leistungen (hier: spezielle Laborleistungen nach Kapitel 32.3 EBM) vereinbart, ist eine solche Regelung mit § 115 SGB V vereinbar (Urteilsbegründung).