Das Krankenhaus durfte beide Behandlungsfälle getrennt abrechnen
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Abrechnungsbestimmungen DRG 2023 - Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2023 (FPV 2023) (InEK, PDF, 180 kB).
Az. S 10 KR 400/21: Eine nach FPV ausgeschlossene Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach 5 Wochen kann nicht durch Verweis auf wirtschaftliches Alternativverhalten i.S. einer Beurlaubung durchgesetzt werden (Urteilsbegründung).
Abrechnungsbestimmungen DRG 2022 - Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2022 (FPV 2022) (InEK, PDF, 89 kB).