Az. S 38 KA 262/19: Vertretung durch anderen Arzt nur als tageweise Vertretung möglich
Az. S 38 KA 262/19: Arztvertretung könne nicht als stundenweise oder halbtägige Vertretung honoriert werden (Seufert Law).
Az. S 38 KA 262/19: Arztvertretung könne nicht als stundenweise oder halbtägige Vertretung honoriert werden (Seufert Law).
Seit Jahren steht eine Novellierung der 1982 erlassenen und seitdem wenig geänderten Gebührenordnung für Ärzte auf der politischen Agenda (Medical Tribune).
Az. S 29 KR 3031/20: SG Detmold zur Wirtschaftlichkeit von Gutachterkosten (Urteilsbegründung).
Az. S 38 KA 483/19: Dreiseitiger Vertrag nach § 115a SGB V kann labormedizinische Leistungen eines Krankenhauses im Notdienst ausschließen (KMH-Medizinrecht).
Zwischen privatliquidierendem leitenden Krankenhaus-Arzt und nachgeordnetem (Ober-)Arzt besteht regelmäßig kein Arbeitsverhältnis, aus dem Vergütungsansprüche resultieren (Rechtslupe).
Der Ärztetag hat den Verordnungsgeber aufgefordert, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) jetzt umzusetzen (Pressemitteilung).
Aktualisierter Entwurf der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ: Aktueller Stand der modernen Medizin in insgesamt rund 5.600 Ziffern präzise definiert (Bundesärztekammer).
Az. S 38 KA 300/19: Liquidation i.R. einer Ermächtigung setzt höchstpersönliche Leistungserbringung voraus (Christmann Law).
Internationale Private-Equity-Gesellschaften haben den deutschen Gesundheitssektor als vielversprechendes Renditeobjekt entdeckt (DUP-Magazin).
Die Verzögerungen bei der Umsetzung der GOÄ-Anpassung führen den Verhandlern zufolge zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten und enormer Bürokratie (Deutsches Ärzteblatt).
Niemand weiß genau, wie viele Arztpraxen und Versorgungszentren Investoren gehören (Neues Deutschland).
Rechtsform und Bezeichnung als Klinik entbinden nicht vom verbindlichen Preisrecht der GOÄ und erlauben keine Pauschalhonorierung (Medizinrecht Saarland).
Orthopäde darf MRT-Untersuchungen durchführen und privat abrechnen (Christmann Law).
Orientierungswert steigt um 1,275 Prozent (KBV).
Neue Enthüllung im Klinikumskandal: Chefärzte im Klinikum Stuttgart haben bei Ausländern kräftig abkassiert (Stuttgarter Zeitung).
Die Kunst der fehlerfreien ärztlichen Honorarabrechnung (Wienke & Becker).
Ärztlicher Leiter des MVZ haftet selbst für Abrechnungsfehler der angestellten Ärzte (Christmann Law).