Az L 4 KR 476/17 Zweiseitige zweizeitige Behandlung pAVK kein Fallsplitting keine Fallzusammenfuehrung Beurlaubung
Az. L 4 KR 476/17: Zweiseitige, zweizeitige Behandlung einer pAVK sei kein Fallsplitting entgegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes und erfordere keine Fallzusammenführung mittels Beurlaubung (Urteilsbegründung).