Az. L 4 KR 4017/20: Neukodierung einer Nebendiagnose (P29.0) ohne Änderung der strittigen DRG ist zulässig
Az. L 4 KR 4017/20: Nachkodierung einer Nebendiagnose (hier: P29.0) nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ohne Änderung der strittigen DRG ist zulässig (Urteilsbegründung).