Land plant Umbau der Pädiatrie-Versorgung in Wolgast
Mecklenburg-Vorpommern: Kinderportalpraxisklinik am Krankenhaus Wolgast werde immer weniger nachgefragt (GMX).
Mecklenburg-Vorpommern: Kinderportalpraxisklinik am Krankenhaus Wolgast werde immer weniger nachgefragt (GMX).
Grenzenlose Dreistigkeit, mit der sich die Krankenhäuser einem echten medizinischen Wettbewerb entziehen (Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG)).
Paracelsus Klinik Hemer übernimmt die Praxisklinik Iserlohn (Pressemeldung).
Die Stadt Riedlingen will sich eine Praxisklinik bauen (SWR).
Viele Unklarheiten in der Causa Helfenstein-Klinik Geislingen (Südwest-Presse).
Unverständnis und Ärger nach dem Aus für die Helfenstein-Klinik Geislingen (Südwest-Presse).
Gemeinderat drängt auf Erhalt der Helfenstein-Klinik in Geislingen (Südwest-Presse).
Kontroverse um die Helfenstein-Klinik Geislingen (Südwest-Presse).
Kritik an Anregiomed: Sorge um das Krankenhaus Rothenburg (Nordbayern).
Landtag debattiert über die Krankenhauslandschaft von Sachsen-Anhalt (Volksstimme).
Sektorenübergreifende Versorgung: Ambulantes Operieren steht vor Großreform (Ärztezeitung).
DGIV-Positionspapier 2019 zur sektorenübergreifenden Versorgung (DGIV Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung).
Intersektorale Versorgung - eine Einbahnstraße? (BDC).
BDC-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein MDK-Reformgesetz (Berufsverband Deutscher Chirurgen).
Insolventes DRK Manniske-Klinikum in Bad Frankenhausen soll in eine Praxisklinik umgewandelt werden - Massiver Personalabbau erwartet (Thüringer Allgemeine).
Ambulantes Versorgungszentrum für die Kindermedizin am Krankenhaus Wolgast bekommt eine Million Euro Fördergeld (Ostsee-Zeitung).
Az. I ZR 58/18): Der Begriff Praxisklinik lasse auch vorübergehende stationäre Versorgung auch über Nacht erwarten (Juris).
Mecklenburg-Vorpommern: Opposition befürchtet sinkendes Leistungsangebot am Krankenhaus Wolgast (Deutsches Ärzteblatt).
Az. 44 O 21/17: Beim Begriff Praxisklinik erwarte der Verbraucher keine stationäre Krankenhausbehandlung (GRP Rainer LLP).
Az. B 6 KA 2/16 R: Institutsambulanzen können nicht von der Erweiterung der Ermächtigung auf Gebührenordnungspositionen für Beobachtung und Betreuung bei zwingender Erbringung dieser Begleitleistungen nach dem EBM-Ä ausgeschlossen werden (Urteilsbegründung).